ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für die Dienstleistungsbereiche der Firma
C&H Creative Marketing GmbH
- ComMedia&Publishing -
Geranienstraße 1
D-71263 Weil der Stadt
Amtsgericht Stuttgart, HRB 730281
USt-ID-Nr.: DE256397328
1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der C&H Creative Marketing GmbH/ComMedia&Publishing - nachfolgend "CMP" genannt - mit anderen Unternehmen oder sonstigen Auftraggebern, nachfolgend "Auftraggeber" genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von CMP nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. CMP ist auf den Gebieten digitale Medien, Print-Medien, Social Media, Marketingberatung, Public Relations und ähnlichen Bereichen tätig. Eine detaillierte Beschreibung der Dienstleistungen ergibt sich aus den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen, Verträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen.
2. Auftragsausführung und Änderungen
2.1. Alle Vereinbarungen, die zwischen CMP und dem Auftraggeber bezüglich der Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sowie Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber.
2.3. Bei der Auftragsdurchführung ist CMP verpflichtet, die zu treffenden Maßnahmen mit dem Auftraggeber abzustimmen. Über in mündlichen, oder fernmündlichen Besprechungen festgelegte Punkte erhält der Auftraggeber eine schriftliche Mitteilung, welche neben dem eigentlichen Vertrag, ebenfalls Vertragsbestandteil wird, sofern der Auftraggeber dieser nicht mit einer Frist von 3 Werktagen nach Zugang widerspricht.
2.4. Beim Vorliegen höherer Gewalt ist CMP berechtigt, die Ausführung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegenüber CMP entsteht daraus nicht. Dies gilt auch falls dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3. Nutzungsrechte
3.1. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung des Honorars die Nutzungsrechte an allen von CMP im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten, soweit dies nach deutschem Recht möglich ist. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei CMP.
3.2. Die Arbeiten von CMP dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten nicht geändert werden. Dies betrifft sowohl das Original als auch Reproduktionen. Jede Nachahmung, auch in Teilen, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht CMP Schadensersatz zu.
3.3. Übertragungen der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte und/oder eine Mehrfachnutzung müssen per Vertrag geregelt werden und sind ggf. honorarpflichtig.
3.4. CMP darf den erteilten Auftrag für die Eigenwerbung, beispielsweise als Referenz, nutzen. Dies kann durch eine entsprechende Sondervereinbarung zwischen CMP und Auftraggeber ausgeschlossen werden.
4. Vergütung
4.1. Rechnungen von CMP sind bis zum Ablauf des auf der Rechnung genannten Fixtermins ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf von 14 Tagen ist eine fällige Forderung vom Auftraggeber mit 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Dies gilt auch für den Fall einer Stundung. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.2. CMP ist berechtigt, vom Auftraggeber Vorauszahlungen für die angebotenen Leistungen zu verlangen, wenn es sich um Neukunden handelt, es vertraglich so geregelt ist, beispielsweise falls sich vertraglich vereinbarte Leistungen über einen längeren Zeitraum erstrecken oder wenn von ihr im Namen des Auftraggebers Fremdaufträge erteilt werden.
4.3. Bei durch den Auftraggeber initiierter vorzeitiger Beendigung, vorzeitigem Abbruch oder deutlichen Änderungen in der Leistungserbringung von Aufträgen, hat der Auftraggeber CMP alle hierdurch anfallenden Kosten zu ersetzen und CMP von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen.
4.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung gegen Forderungen von CMP zu erklären, es sei denn, die Forderung des Auftraggebers ist unbestritten, oder rechtskräftig festgestellt.
4.5. Alle Preise und zur Zahlung fälligen Beträge, welche CMP angibt, verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5. Geheimhaltungsverpflichtung
5.1. CMP verpflichtet sich, sämtliche ihr bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, sowie der mit ihm verbundenen, oder in Geschäftsbeziehungen stehenden Firmen geheim zu halten. CMP verpflichtet sich, diese Geheimhaltungspflicht auch mit von ihr beauftragten Fremdfirmen abzusprechen. Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertrages hinaus.
6. Pflichten des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber stellt CMP alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Diese gibt CMP nach Beendigung des Auftrages an den Auftraggeber zurück.
6.2. Der Auftraggeber hat die von CMP vorgelegten Ausarbeitungen zu prüfen und frei zu geben. Mit der Freigabe gelten etwaige Abweichungen vom Auftrag als genehmigt.
6.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise die GEMA abzuführen. Leistet CMP diese Gebühren vor, so verpflichtet sich der Auftraggeber, auch noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, diese Gebühren CMP gegen Nachweis zurückzuerstatten.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch CMP erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen trägt der Auftraggeber. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.
7.2. Sollten CMP bei der Vertragsdurchführung rechtliche Risiken bekannt werden, so ist CMP jedoch verpflichtet den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Hat CMP nach bekannt werden der rechtlichen Bedenken den Auftraggeber in schriftlicher Form hierauf hingewiesen, so wird CMP durch den Auftraggeber in jedem Fall von Ansprüchen Dritter freigestellt. Erachtet es CMP für notwendig, so kann diese nach schriftlicher Rücksprache mit dem Auftraggeber die Ausführung oder Weiterführung des Auftrags ohne einen Schadensersatzanspruch seitens des Auftraggebers ablehnen, oder auf Kosten des Auftraggebers eine besonders sachkundige Person, oder Institution zur Prüfung der Rechtmäßigkeit hinzuziehen.
7.3. In keinem Fall haftet CMP für Programm- oder Programmierfehler, Fehler in der Hard- und Software und für die eventuell daraus entstehenden Kosten.
7.4. Alle Ausarbeitungen im Bereich Consulting, Werbung und Public Relations (Öffentlichkeitsarbeit), sowie die Durchführung von Events, erstellt CMP nach bestem Wissen und Gewissen auf der Basis ihr zugänglicher Unterlagen und den allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet CMP dem Kunden hierdurch nicht.
7.5. CMP haftet auch nicht für in der Werbung und in PR-Artikeln enthaltene Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Ebenso haftet CMP nicht für die patent-, muster-, urheber-, und warenzeichenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Texte, Designs, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc..
7.6. CMP haftet dem Auftraggeber gegenüber im Übrigen grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung von CMP wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag von CMP, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung von CMP für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, sofern sich diese nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflicht ergibt.
8. Beauftragung Dritter
8.1. Es steht im Ermessen von CMP für die Ausführungen ihrer Dienstleistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Sofern nichts abweichendes vereinbart ist, erteilt CMP Fremdaufträge nach deren Wahl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers.
9. Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen
9.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von CMP angefertigt werden, verbleiben bei CMP. Eine Aushändigung dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. Die Bezahlung des Honorars verpflichtet CMP zur Erbringung der vereinbarten Leistung. Sämtliche Arbeitsschritte in jedweder Form sind jedoch nicht Bestandteil des Vertrages. Für Daten, insbesondere personenbezogene Daten, gilt die Datenschutzerklärung der CMP in ihrer jeweils aktuellsten Ausführung, die Bestandteil dieser AGB ist.
10. Streitigkeiten
10.1. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftragsverhältnis unmittelbar, oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. CMP ist jedoch berechtigt, nach ihrer Wahl auch das für den Geschäftssitz des Auftraggebers zuständige Gericht anzurufen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder zu einem späteren Zeitpunkt ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll dann eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Die Datenschutzerklärung der CMP in ihrer jeweils aktuellsten Ausführung ist Bestandteil dieser AGB.
Stand dieser AGB ist August 2024